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Die Gäste sind gehalten sich gegenseitig eines gesitteten und wohlanständigen Benehmens zu befleißigen.
Wer solch Gebot nicht achtet, seinen Nachbarn bei Tisch stoßet und bedrängt, ihm saftige Stücklein wegstibitzt und seinen Wein aussupft, wer seines Nachbarn Gewandt bespritzt oder sonst wie ruiniert, ein solcher Tischgesell soll Gabel und Humpen verwürket haben.
So unter den Gästen ein Streit entbrennt, sollen Sie nicht nach Stuhlbein, Schemeln oder sonstigem Mordzeug greifen, vielmehr soll alsdann jeder männiglich sich verhalten, wie es einer wohlachtbaren Kumpanei eignet und gebühret.
So einer den guten Gaben nicht weidlich zusprechet, ergo muffig Fratzen schneidet, und gar trutzig dreinschaut, derselbige soll auf einer Kuhhaut aus dem Saale geschleifet werden.
Aus einer alten Tischzunft
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